Personenhaftpflichtschäden

Wir gehen von dauernden Schadensfolgen im Rahmen einer körperlichen Einwirkung, Verletzung, aus. 

Beispiel:

Verletzung im Rahmen eines haftungspflichtigen Verkehrsunfalls.

  • Der Geschädigte hat Anspruch darauf so gestellt zu werden als ob das schädigende Ereignis seine

                                                               Persönlichkeit,
                                                                  Gesundheit,
                                                                     Freiheit,
                                                                        Ehre,
                                                                  Vermögen
    nicht belastet hätte.

Es ist der tatsächlich entstandene Schaden zu entschädigen.

>> Verdienstausfall,
>> Aufwendungen zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit
                                                                       Krankenhaus,
                                                                              Arzt,
                                                                           Arznei,
                                                        orthopädische Hilfsmittel etc.

Des Weiteren:

>> Vermehrung der Bedürfnisse, die durch den Personenschaden eingetreten sind:
                                Mehraufwendungen durch besondere Verpflegung,
                                                                             Diät,
                                                               Wäscheverschleiß,
                                                  regelmäßige Heilmaßnahmen.

Anforderungen an das ärztliche Gutachten: 

Bei der Begutachtung im Schadenrecht kommt es deshalb auf eine ausführliche beschreibende Darlegung erhaltener und verlorener Funktionen an, die für die Leistung im bisher ausgeübten Beruf  und täglichen Leben wichtig sind.

Schmerzensgeld:

Vorbemerkung:

Das Schmerzengeld soll einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schulde für das, was er ihm angetan hat.

!!! Das Gericht und nicht der Gutachter legt die Höhe des Schmerzensgeldes fest.

Anforderungen an den ärztlichen Gutachter:

Der ärztliche Gutachter soll sich äußern über:

  • Das Ausmaß der Schadensfolgen,
  • die Stärke der Schmerzen, die der Verletzte ausgehalten oder noch ständig auszuhalten hat,
  • Art und Schwere der Verletzungen,
  • Dauer und Schmerzhaftigkeit der Heilbehandlung,
  • Umfang operativer Eingriffe und deren Folgen,
  • Dauer der Bettlägerigkeit,
  • Verlust an Lebensfreude z.B. Beeinträchtigung bei Sport und Spiel.

Der Weg:

Die Pesch Consult GmbH und die fachärztlichen Gutachter erstellen keine Gefälligkeitsgutachten.

Es werden, wie in allen anderen Verfahren nachweisgestützte Gutachten dokumentarisch belegt.

Es wird somit ein überzeugender Interessensausgleich zwischen Geschädigtem und Versicherung erstellt.

Möglichkeiten:

I.
 
Sie beantragen über Ihren Rechtsbeistand bei dem Versicherer ein Gutachten bei dem Leiter der Unfallabteilung der Pesch Consult GmbH.

                                                        Dr. Rainer Jörg Althaus
                                         Facharzt für Chirurgie / Unfallchirurgie
                                                                 Sozialmedizin.

II.

In gleicher Weise kann dem erkennenden Gericht der Vorschlag gemacht werden.

 
III.

Sie lassen bei Ungereimtheiten ein 

                                                              Privatgutachten

durch den Leiter erstellen.

Kosten:

Zu I. und II. entstehen Ihnen keine Kosten.

Denn:

Die Leistungen der Haftpflichtversicherung umfassen die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie die Führung der Verhandlungen mit dem Anspruchsteller, einschließlich der Kosten für den Zivilprozess.

Zu III.:

Im Vorhinein können praktisch selbsterklärend keine Angaben gemacht werden.
Abmachungen bedürfen gemeinsamer Absprachen.


Copyright © Irene und Dr. Rainer Althaus